Das Raumordnungsgesetz (ROG) ist ein Bundesgesetz, welches Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung enthält. Die Leitvorstellung gemäß Absatz 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer ausgewogenen Raumordnung führt.
Mit dem Raumordnungsgesetz soll für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland eine ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur entwickelt werden, die zugleich die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts berücksichtigt. Mit dem Gesetz soll weiterhin eine Zersiedlung der Landschaft vermieden werden und eine effektive Infrastruktur aufrecht erhalten bleiben. Die ländlichen Räume sollen entwickelt werden und Erholungsgebiete gefördert werden.
