Zur Verbesserung der Sedimentqualität sind weitere Anstrengungen zur Sanierung im Elbeeinzugsgebiet, d.h. im nationalen Kontext und auch mit der Tschechischen Republik erforderlich.
Bei entsprechender Ausgestaltung lassen sich Erhaltungs- und Entwicklungsziele aus der FFH-Richtlinie und Ziele der Wasserrahmenrichtlinie mit den aus hydrologischer Sicht zur Verringerung der Sedimentbewirtschaftungskosten für notwendig erachteten Maßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzepts für die Tideelbe vereinbaren. Die HPA bringt sich daher auch in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG-Elbe) finanziell und personell aktiv ein. Dort sind alle im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Länder sowie der Bund organisiert, um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Elbe gemeinsam durchzuführen. Ziel ist es, hier auch weitere Lösungen der o.g. Schadstoffproblematik einvernehmlich herbeizuführen.
Die HPA hat im Auftrag des Senats zudem in 2005 bei der TUHH die Erstellung einer Studie zur Bewertung der Risiken durch feststoffgebundene Schadstoffe im Elbeeinzugsgebiet beauftragt nachdem aus der vorangegangenen ersten Studie die Ursachen und Trends der Schadstoffbelastung im Elbeeinzugsgebiet vorlagen.
In 2006 wurde durch die HPA die Einrichtung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der FGG-Elbe initiiert, die sich mit der Rolle der Oberlieger (Elbe-Einzugsgebiet) für die Schadstoffbelastung der Tideelbe in Vorbereitung eines Maßnahmenprogramms im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung des angestrebten guten Zustands bzw. Potenzials auch in der Tideelbe befasst.

